TRENNUNGS- /SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG

Zur Meidung langwieriger und kräftezehrender gerichtlicher Verfahren wird mit Ihnen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Regelung erörtert. Kommt eine solche Regelung für Sie in Betracht, erfolgt die Vorbereitung der Vereinbarung durch Erörterung und Verhandlung mit der Gegenseite. Findet sich ein Konsens mit der Gegenseite, erfolgt die konkrete Ausarbeitung der vertraglichen Gestaltung und Begleitung bis hin zum Vertragsabschluss.

ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT

 

Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

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