ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT
Rechtsanwalt Sven Hauke Ely
Wilhelmstraße 62
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 9100610
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Ehegatten haben die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag güterrechtliche Verhältnisse gesondert zu regeln, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich oder Regelungen für den Fall der Trennung und Scheidung zu treffen.
Der Vertrag kann jederzeit während der Ehe, aber auch schon vor der Eheschließung abgeschlossen werden.
Der Anwalt erkundet in ausführlichen Gesprächen mit Ihnen die Notwendigkeit und den Umfang solcher Regelungen und vertritt Ihre Interessen im Rahmen von Verhandlungen mit dem Vertragspartner.
Kommt es zur Trennung, gibt der Anwalt Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre Rechte und Pflichten.
Nach ausführlicher Erörterung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation werden gemeinsam mit Ihnen Lösungswege erarbeitet. Der Anwalt vertritt Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich, vom ersten Schritt bis zur abschließenden Klärung aller sich im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung ergebender Fragen.
Trennung und Scheidung bringen unterschiedliche Ansprüche und Verpflichtungen mit sich. Regelmäßig und vordringlich stellt sich die Frage von Unterhaltsansprüchen bzw. Unterhaltsverpflichtungen.
Der Anwalt berät Sie zu der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen. Von erheblicher Bedeutung sind Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt.
Ansprüche werden durchgesetzt oder abgewehrt, gerichtlich und außergerichtlich.
Sind Kinder bei einer Trennung oder Scheidung betroffen, ist der zukünftige Lebensmittelpunkt des Kindes zu regeln. Bei wem soll das Kind leben? Wie ist der Umgang mit dem anderen Elternteil zu regeln? Welche Regelungsmöglichkeiten bestehen (Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell usw.)?
Welche Auswirkungen hat eine Regelung auf das Sorgerecht oder den Unterhalt?
Diese Fragen werden gemeinsam mit Ihnen erörtert und Lösungen erarbeitet, die sich nicht zuletzt am Wohl des Kindes orientieren.
Notwendige gerichtliche Verfahren werden vorbereitet und durchgeführt.
Sind bei einer Trennung und Scheidung Kinder beteiligt, ergeben sich häufig Fragen zum Umfang des Sorgerechts.
Bei wem bleiben die Kinder?
Kann oder muss die elterliche Sorge gemeinsam oder alleine ausgeübt werden?
Sind Teilbereiche der elterlichen Sorge gesondert zu regeln?
Diese drängenden Fragen werden mit Ihnen erörtert, Lösungswege erarbeitet, gerichtliche Verfahren begleitet.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für den Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich durchzuführen. Der Anwalt errechnet mögliche Ausgleichsansprüche und unterstützt bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.
Erörtert wird in jedem Stadium eines solchen Verfahrens die Konsensbereitschaft der Parteien und die Möglichkeit der Regelung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung, dies zur Meidung oder Abkürzung langwieriger und kostenintensiver gerichtlicher Verfahren. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung des Fachanwalts bei der Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien.
Im Scheidungsverfahren werden regelmäßig die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte überprüft, nachfolgend durchgesetzt oder abgewehrt.
Der Anwalt entwickelt Strategien zur Erhaltung, Durchsetzung oder Hinderung von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.
Zur Meidung langwieriger und kräftezehrender gerichtlicher Verfahren wird mit Ihnen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Regelung erörtert. Kommt eine solche Regelung für Sie in Betracht, erfolgt die Vorbereitung der Vereinbarung durch Erörterung und Verhandlung mit der Gegenseite. Findet sich ein Konsens mit der Gegenseite, erfolgt die konkrete Ausarbeitung der vertraglichen Gestaltung und Begleitung bis hin zum Vertragsabschluss.
Die Kosten orientieren sich in der Regel an dem sogenannten Verfahrenswert. Für bestimmte Verfahren (Umgangsrecht, Sorgerecht) gelten feste Verfahrenswerte, womit die Kosten und das Kostenrisiko gut bestimmbar sind.
Im Übrigen kommt es auf die jeweiligen Ausprägungen, den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, den Umfang der Beauftragung an. Gegenstand des ersten Gesprächs ist deshalb immer auch die Aufklärung über die möglichen Kostenfolgen und das Kostenrisiko des beabsichtigten Vorgehens.
In Betracht kommt eine Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vereinbarung auf Stundenhonorarbasis.
Bei fehlenden wirtschaftlichen Mitteln besteht für Hilfesuchende die Möglichkeit, unter Nachweis der fehlenden Leistungsfähigkeit (z.B. durch Vorlage eines SGB II oder ALG-Bescheides) für die anwaltliche Erstberatung die Beratungshilfe, für die Vertretung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Anwalt unterstützt Sie bei der Beantragung dieser Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Beauftragung in einer familienrechtlichen Angelegenheit.
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