TRENNUNGS- /SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG

Zur Meidung langwieriger und kräftezehrender gerichtlicher Verfahren wird mit Ihnen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Regelung erörtert. Kommt eine solche Regelung für Sie in Betracht, erfolgt die Vorbereitung der Vereinbarung durch Erörterung und Verhandlung mit der Gegenseite. Findet sich ein Konsens mit der Gegenseite, erfolgt die konkrete Ausarbeitung der vertraglichen Gestaltung und Begleitung bis hin zum Vertragsabschluss.

ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT

 

Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

Wilhelmstraße 62

65183 Wiesbaden

 

Tel.: 0611 9100610

E-Mail: info@ely.de

 

Bürozeiten:

Mo - Fr 09:00 - 17.30 Uhr

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.